Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren (für Wohnungseigentum) wird der Verkehrswert des Grundstückes vorrangig auf Grundlage der von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen (Kaufpreisen), Indexreihen und Bodenwerten abgeleitet. Künftig sollen Indexreihen auch für bebaute Grundstücke zur Verfügung stehen und die Bodenwertermittlung auf Grundlage einer einheitlichen Regelung erfolgen.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens ist, dass es sich um weitgehend gleichartige Immobilien (gleiche Lage, Nutzung, Größe, Ausstattung, Zuschnitt und sonstige Beschaffenheit) handelt. Bei Gebäuden ist dies in der Regel nur bei größeren einheitlich und gleichartig gebauten Siedlungen oder Wohnungen möglich, wobei schon nach wenigen Jahren der Erhaltungszustand stark differieren kann. Aufgrund der in vielen Fällen mangelnden Vergleichbarkeit scheidet die Anwendung dieses Verfahrens oftmals aus.