Sachwertverfahren

Die Bewertung des Grundvermögens nach dem Sachwertverfahren ist für alle anderen Immobilien vorgesehen, für die kein Vergleichswert ermittelt werden kann bzw. die üblicherweise nicht zur Vermietung bestimmt sind. Klassischer Fall für das Sachwertverfahren sind 1- und 2-Familienwohnhäuser.

Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert anhand der Herstellungskosten der baulichen und nichtbaulichen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt. Beim Sachwertverfahren sind besondere wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen und der Marktbezug anhand einer Marktanpassung anzubringen.

Nach der ImmoWertV ist in der Regel die lineare Alterswertminderung der baulichen Anlagen als Standardfall anzuwenden. Da den von den Gutachterausschüssen gelieferten Marktanpassungen oft andere Modelle zur  Alterwertminderung  (z.B. Abschreibung nach Ross) zugrunde liegen, müssen diese so lange in Gutachten Verwendung finden, bis die Gutachterausschüsse ihr Vorgehen der Neuregelung angepasst haben.